Beschlussvorlage - 2022/BAS/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage, des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls abgewogen.

 

Das Ergebnis der Abwägung ist auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BauGB den betreffenden Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Basedow hat mit Beschluss 2021/BAS/010 vom 23.02.2022 den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5Friedensplatz“ der Gemeinde Basedow gebilligt und die  Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinden beschlossen. Der Planentwurf lag vom 06.04.2021 bis zum 07.05.2021 im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich aus. Außerdem wurden die auszulegenden Unterlagen in das Internet unter www.malchin.de eingestellt. 

 

Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.

 

Der Planentwurf wurde nach der öffentlichen Auslegung geändert. Der geänderte Plan-entwurf lag auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 12.10.2021 (2021/BAS/036) vom 15.11.2021 bis zum 29.11.2021 erneut öffentlich aus.

 

Außerdem wurden die von der Änderung des Planentwurfes berührten Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

 

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Einwände, Bedenken und Hinweise werden gemäß anliegendem Abwägungsprotokoll abgewogen.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt Herrn Björn Müller als Vorhabenträger. Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger wurde gemäß §§ 11 und 12 BauGB ein entsprechender Städtebaulicher –und Durchführungsvertrag abgeschlossen.

 

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Anlagen

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