Beschlussvorlage - 2022/MC/081
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 265.700 € im Produktsachkonto 5.7.3.00/0001.785200 (Vorhaben Umbau Turnhalle Lindenstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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24.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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05.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Auszahlung im Produktsachkonto 5.7.3.00/0001.785200 (Vorhaben Umbau Turnhalle Lindenstraße) zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 265.700 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 144.300 € im Produktsachkonto 5.4.1.00/0028.682590 (Straßenausbaubeiträge Achterstraße/ Karl- Dressel- Straße) und in Höhe von 121.400 € im Produktsachkonto 5.4.1.00/0029.682590 (Straßenausbaubeiträge Dorfentw. Remplin).
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund des weiteren Fortschritts der Planungsleistungen und der Konkretisierung der Förderzusagen musste das Finanzierungskonzept angepasst werden. Ein doch nicht unerheblicher Teil der Baunebenkosten ist nach der Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD-RL M-V) nicht zuwendungsfähig und muss 1:1 vom Antragsteller finanziert werden.
Es ergibt sich mithin folgendes Finanzierungskonzept lt. Landesförderinstitut:
Finanzierungskonzept lt. LFI:
BetragAnteil (in %)Diff. zum lt. HH 2022/ 2023
Gesamtkosten3.404.500100,056.700
davon förderfähig3.125.700
Zuwendung3.125.700
davon: 25 % Kofi 781.400
Netto- Zuwendung LEFD2.344.30068,9209.000
Kofi- Mittel Innenmin.432.90012,7
Eigenmittel627.30018,4Gesamt:265.700
Trotz der erhöhten Kosten und der zum Teil nicht förderfähigen Anteile ist das Finanzierungskonzept als angemessen zu betrachten und sollte umgesetzt werden.
Die Mittel werden nach Genehmigung als Ermächtigung vom Haushaltsjahr 2021 in das Jahr 2022 übertragen.
