Beschlussvorlage - 2022/NK/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Entwurf der Textsatzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Wohnbebauung Warsow Nr. 1“ der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung wird gebilligt.

 

Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der

ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen

zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2-4 BauGB

 

Die Bauherrengemeinschaft Böhme (Vorhabenträger) möchte das Gundstück mit einem Naturstammhaus bebauen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechts-kräftigen B-Planes Nr.09. Um eine Bebauung nach den Vorstellungen der Bauherren zu ermöglichen, bedarf es einer Änderung des B-Planes Nr. 09.

 

Das Bauleitplanverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung Neukalen vom 28.07.2022 eingeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten.

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das Bauleitplanverfahren und die Durchführung des Vorhabens. Zwischen der Stadt Neukalen und dem Vorhabenträger wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

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Anlagen

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