Beschlussvorlage - 2022/NK/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 "Wohnbebauung Warsow Nr. 1" der Peenestadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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15.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf der Textsatzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Wohnbebauung Warsow Nr. 1“ der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung wird gebilligt.
Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der
ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen
zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 2-4 BauGB
Die Bauherrengemeinschaft Böhme (Vorhabenträger) möchte das Gundstück mit einem Naturstammhaus bebauen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechts-kräftigen B-Planes Nr.09. Um eine Bebauung nach den Vorstellungen der Bauherren zu ermöglichen, bedarf es einer Änderung des B-Planes Nr. 09.
Das Bauleitplanverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung Neukalen vom 28.07.2022 eingeleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten.
Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das Bauleitplanverfahren und die Durchführung des Vorhabens. Zwischen der Stadt Neukalen und dem Vorhabenträger wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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295,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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17,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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974,8 kB
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