Beschlussvorlage - 2022/KU/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung Kummerow mit der Vorlagen-Nr. 2022/KU/015 vom 13.06.2022 wird aufgehoben.
  2. Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister mit der Vergabe eines neu aufzunehmenden Darlehens in Höhe von 431.313,00 €. Die Aufnahme erfolgt zeitlich in Abhängigkeit von der Notwendigkeit.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V Entscheidung der Gemeinde

§ 5 (1) e) 3 c) Hauptsatzung der Gemeinde Kummerow

 

Zur Absicherung der Eigenanteile für den Neubau der Kita in Kummerow wurde bereits im Jahr 2021 eine Kreditaufnahme in Höhe von 358.600 € eingeplant und durch die Finanzaufsicht als untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Da der Baufortschritt noch nicht entsprechend gegeben war, wurde der Kredit nicht aufgenommen und die geplanten Mittel mittels Ermächtigung auf das Jahr 2022 übertragen. Mit der Doppelhaushaltssatzung für das Jahr 2022 war eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 85.000 € vorgesehen, wovon die untere Rechtsaufsichtbehörde einen Teilbetrag in Höhe von 72.713 € genehmigt hat.

 

Um den bestmöglichen Zinssatz für die Gemeinde Kummerow zu erzielen, ist es notwendig, dass die Angebotsfrist und die Auftragserteilung auf den gleichen Tag fallen. Vorgesehen ist die Ausschreibung mit einer vierteljährlichen nachträglichen Annuität in Höhe von 5.100,00 € bei einer Zinsbindung von 10 Jahren (optional 20 Jahre).

 

Die Kreditkosten werden über den abgeschlossenen Mietvertrag mit der Betreiberin der Kita

refinanziert.

 

Die Aufnahme des Kredites zum 30.06.2022 konnte nicht realisiert werden, da es der Baufortschritt und die eingereichten Rechnungen nicht zugelassen haben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen jährlich Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von ca. 20.400,00 €.

 

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