Beschlussvorlage - 2022/GIE/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des LW von der L202 nach Peenhäuser wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-VEntscheidung der Gemeinde

 

Die Gemeinde Gielow beabsichtigt die Baumaßnahme „LW von der L202 nach Peenhäuser“ im Rahmen des BOV Gielow planen und bauen zu lassen. Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im BOV ist die erarbeitete Genehmigungsplanung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung.

Der Fördermittelantrag ist bis zum 31.08.2022 einzureichen. Die Maßnahme soll, unter vorbehalt der Zuwendung, im Jahr 2023 umgesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Doppelhaushalt 2022/23 sind für Planungsleistungen, Vermessung und Baugrunduntersuchung 74500in 2022 unter der Haushaltsstelle 5.4.1.00/0016.785300 eingestellt und in 2023 sind 810.600 € für die Bauausführung eingestellt. Voraussetzung für die Ausführung im Jahr 2023 ist die Bereitstellung der beantragten Fördermittel. Die Förderung (90%) beläuft sich auf ca. 796590,00 €.

 

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