Beschlussvorlage - 2022/KU/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kummerow stellt beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 8 Abs.4 KV M-V den Antrag auf Genehmigung des Namenszusatzes „Seegemeinde“ zum Gemeindenamen Kummerow.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Kummerow beabsichtigt gem. § 8 Abs. 4 KV M-V künftig (vorangestellt) den Namenszusatz „Seegemeinde zu führen.

 

Dies bedarf einer Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung mit einer entsprechenden Begründung und einer Antragstellung an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.

 

Der Ortsname Kummerow ist innerhalb Deutschlands mehrfach vergeben.

Als größter dieser Orte „teilt“ sich unser Kummerow den Namen mit drei anderen gleichnamigen Orten bzw. Ortsteilen. Hinzu kommt der fiktive Ort Kummerow, im nördlichen Brandenburg, des Schriftstellers Ehm Welk. Dies verursacht immer wieder die Frage, um welches Kummerow es sich nun handelt.

 

Aus vorgenannten Gründen ist es für die Gemeinde Kummerow wichtig, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Weiterentwicklung des ruhigen Tourismus, ein Alleinstellungsmerkmal zu haben.

Dazu bietet sich eine Verknüpfung zu unserem gleichnamigen See an, zumal die Gemeinde örtlich tatsächlich auch am Kummerower See liegt.

Darüber hinaus bietet der Namenszusatz eine weitere verstärkte Identifikationsmöglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Ort.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach vorsichtiger Schätzung ist mit Ausgaben von ca. 1.000 € zu rechnen.

 

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Anlagen

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