Beschlussvorlage - 2022/MC/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die lt. Anlage berechnete Aufnahmekapazität für die Regionale Schule „Siegfried Marcus“ ab dem Schuljahr 2023/ 2024 wird beschlossen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 1 Abs.1 der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - SchulKapVO M-V) legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden soll.

 

Gemäß § 1(2) SchulKapVO M-V wird die Aufnahmekapazität für Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schulart insgesamt festgelegt und weist die jeweilige Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern sowie die jeweils maximale Anzahl von Lerngruppen aus.

 

Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule ist die tatsächliche Raumsituation. Für die Regionale Schule wurde auf die Planungen nach dem Umbau und der Sanierung abgestellt.
Die jeweilige Nutzung der Räume wird durch das pädagogische Konzept der Schule bestimmt.

 

Gemäß § 2(1) SchulKapVO M-V erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (hier: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen.

 

Entsprechende Abstimmungen erfolgten mit dem Schulverwaltungsamt des Landkreises.

Die im Anhang festgelegte Aufnahmekapazität für die Regionale Schule „Siegfried Marcus“ Malchin wurden außerdem mit der Schulleitung einvernehmlich festgelegt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine unmittelbaren Auswirkungen

 

 

Anlagen:

Berechnung Aufnahmekapazität

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Sach- und Rechtslage

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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