Beschlussvorlage - 2022/MC/080

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/2 und 1/13 in der Flur 9 der Gemarkung Malchin sowie die Flurstücke 135 – 139, 140/1 tlw., 140/2, 141/1 tlw., 141/2, 142/1 tlw., 142/2, 143 und 161/2 in der Flur 8 der Gemarkung Malchin mit einer Gesamtgröße von ca. 6 ha. (s. anliegender Lageplan mit Geltungsbereich).

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

 

-     Wiedernutzbarmachung der vorhandenen Brachflächen durch eine Umwandlung in

      Gewerbeflächen

 

Das B-Planverfahren soll als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Die Stadt Malchin plant die Erschließung einer Gewerbefläche und die Revitalisierung des ehemaligen Reichsausbessungswerkes (RAW). Das Vorhaben wird durch das Land M-V 

aus Mitteln der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert. Zur Schaffung von Baurecht, zur Regelung der Zulässigkeit von Vorhaben und der Erschließung des Gewerbegebietes ist die Aufstellung eines B-Planes erforderlich.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Stadt Malchin. Sie werden aus dem Sachkonto 5.7.1.00/0001.785300 (Revitalisierung ehem. RAW) finanziert. 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...