Beschlussvorlage - 2022/MC/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 "Revitalisierung ehem. RAW-Gelände" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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29.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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05.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 „Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/2 und 1/13 in der Flur 9 der Gemarkung Malchin sowie die Flurstücke 135 – 139, 140/1 tlw., 140/2, 141/1 tlw., 141/2, 142/1 tlw., 142/2, 143 und 161/2 in der Flur 8 der Gemarkung Malchin mit einer Gesamtgröße von ca. 6 ha. (s. anliegender Lageplan mit Geltungsbereich).
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Wiedernutzbarmachung der vorhandenen Brachflächen durch eine Umwandlung in
Gewerbeflächen
Das B-Planverfahren soll als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 2 BauGB
Die Stadt Malchin plant die Erschließung einer Gewerbefläche und die Revitalisierung des ehemaligen Reichsausbessungswerkes (RAW). Das Vorhaben wird durch das Land M-V
aus Mitteln der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert. Zur Schaffung von Baurecht, zur Regelung der Zulässigkeit von Vorhaben und der Erschließung des Gewerbegebietes ist die Aufstellung eines B-Planes erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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555,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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604,2 kB
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