Beschlussvorlage - 2022/GIE/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum Ausbau der Verlängerung der Straße der Einheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr N. Pecat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Gielow
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.08.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gielow
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.09.2022
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-VEntscheidung der Gemeinde
Die Gemeinde Gielow beabsichtigt für die Baumaßnahme „Ausbau der Straße der Einheit“ in Gielow bis zur Anbindung an die L202 im Rahmen des BOV Gielow planen und bauen zu lassen. Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im BOV ist die erarbeitete Genehmigungsplanung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung wird auch die Baufreigabe gemäß §10 Straßen- und Wegegesetz beantragt.
Der Fördermittelantrag ist bis zum 31.08.2022 einzureichen. Die Maßnahme soll, unter vorbehalt der Zuwendung, im Jahr 2023 umgesetzt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Doppelhaushalt 2022/23 sind für Planungsleistungen, Vermessung und Baugrunduntersuchung 47.900 € in 2022 unter der Haushaltsstelle 5.4.1.00/0015.785300 eingestellt und in 2023 sind 558.200 € für die Bauausführung eingestellt. Voraussetzung für die Ausführung im Jahr 2023 ist die Bereitstellung der beantragten Fördermittel. Die Förderung (75%) beläuft sich auf ca. 454575,00 €.
