Beschlussvorlage - 2022/NK/036
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung der Termine für die Bürgermeisterwahl 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr T. Feldmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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28.07.2022
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Durch den plötzlichen Tod des bisherigen Bürgermeisters, Herrn Willi Voß, ist das Amt neu zu besetzen. Dafür ist eine Wahl aus besonderem Anlass nach § 44 Abs. 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V durchzuführen. Der Zeitpunkt der Wahl wird gemäß
§ 45 Abs. 2 LKWG M-V durch die Stadtvertretung bestimmt. Nach § 45 Abs. 3 LKWG M-V muss eine Bürgermeisterwahl spätestens 5 Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl erfolgen. Die Wahlleitung stellte am 12.07.2022 die Notwendigkeit einer Wahl zum Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters/ der ehrenamtlichen Bürgermeisterin in der Stadt Neukalen fest.
