Beschlussvorlage - 2022/NK/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Tag der Wahl um das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Neukalen wird auf den 13.11.2022 festgelegt. Der Termin für eine mögliche Stichwahl wird auf den 27.11.2022 festgelegt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Durch den plötzlichen Tod des bisherigen Bürgermeisters, Herrn Willi Voß, ist das Amt neu zu besetzen. Dafür ist eine Wahl aus besonderem Anlass nach § 44 Abs. 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V durchzuführen. Der Zeitpunkt der Wahl wird gemäß

§ 45 Abs. 2 LKWG M-V durch die Stadtvertretung bestimmt. Nach § 45 Abs. 3 LKWG M-V muss eine Bürgermeisterwahl spätestens 5 Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl erfolgen. Die Wahlleitung stellte am 12.07.2022 die Notwendigkeit einer Wahl zum Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters/ der ehrenamtlichen Bürgermeisterin in der Stadt Neukalen fest.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ist mit Kosten von ca 3.000,00 EUR gerechnet.

 

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