Beschlussvorlage - 2022/MC/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung der Stadt Malchin mit der WOGEMA mbH zur Ablösung von Altverbindlichkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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22.06.2022
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß des § 26 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in Verbindung mit der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern stellte die Stadt als Alleingesellschafter der WOGEMA einen Antrag auf die Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung bei der WOGEMA lastenden Altverbindlichkeiten in Höhe von 1.637.898,80 € im Sinne des § 3 Altschuldenhilfe-Gesetzes. Mit Bescheid vom 02.06.2022 wurde ein Teilbetrag durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) in Höhe von 199.000,00 € gewährt.
Die Zuweisung ist sofort nach Auszahlung dem kommunalen Wohnungsunternehmen zur Tilgung der Altverbindlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Bewilligungsbescheides des LFI M-V sowie der beihilferechtlichen Vorgaben ist eine Vereinbarung zwischen der WOGEMA mbH und der Stadt Malchin zu schließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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