Beschlussvorlage - 2022/MC/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung mit der WOGEMA mbH zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß des § 26 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in Verbindung mit der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern stellte die Stadt als Alleingesellschafter der WOGEMA einen Antrag auf die Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung bei der WOGEMA lastenden Altverbindlichkeiten in Höhe von 1.637.898,80 € im Sinne des § 3 Altschuldenhilfe-Gesetzes. Mit Bescheid vom 02.06.2022 wurde ein Teilbetrag durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) in Höhe von 199.000,00 € gewährt.

 

Die Zuweisung ist sofort nach Auszahlung dem kommunalen Wohnungsunternehmen zur Tilgung der Altverbindlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Bewilligungsbescheides des LFI M-V sowie der beihilferechtlichen Vorgaben ist eine Vereinbarung zwischen der WOGEMA mbH und der Stadt Malchin zu schließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

199.000,00

 

 

X

 

durchlaufende Gelder

Einnahmen:

199.000,00

 

 

X

 

durchlaufende Gelder

 

 

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Anlagen

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