Beschlussvorlage - 2022/MC/051
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Duckow
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10.05.2022
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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10.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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22.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 3 und 4 BauGB
Eine Änderung des seit 03.12.2017 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin ist notwendig, da der B-Plan Nr. 30 „Salemer Höhe“ der Stadt Malchin nicht vollständig den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entspricht.
Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 BauGB nachzukommen, erfolgt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Salemer Höhe“.
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 07.07.2021 (2021/MC/062)
eingeleitet. Der Vorentwurf wurde mit Beschluss vom 07.07.2021 (2021/MC/068) gebilligt.
Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 26.07. bis 27.08.2021. Die Planung wurde unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend überarbeitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Planverfahrens sowie der Erschließung obliegt der Grothkopp GbR, Schratweg 6, 17139 Malchin. Zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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559,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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873,7 kB
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