Beschlussvorlage - 2022/NK/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13Wohnhaus am Bahndamm“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 23.05.2022 wird gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Wohnhaus am Bahndamm“ der Peenestadt Neukalen ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2021 (2021/NK/058) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 13 „Wohnhaus am Bahndamm“ der Peenestadt Neukalen wird mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

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Anlagen

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