Beschlussvorlage - 2022/NK/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städtebauliche- und Durchführungsvertrag in der Fassung seiner 1. Änderung vom 25.05.2022 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13Wohnhaus am Bahndamm“ zwischen der Peenestadt Neukalen und Herrn Holger Sperling wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag

§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

Der Städtebauliche- und Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Peenestadt Neukalen wurde am 07.01.2022 geschlossen.

Eine Änderung/Anpassung des Vertrages ist notwendig, da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht alle Unterlagen zum Vorhaben vorlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten.

Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst  obliegt dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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