Beschlussvorlage - 2022/GIE/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Gielow und der Winterhardt Sommer 22 UG (haftungsbeschränkt) vom 25.04.2022 wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 BauGB – Städtebaulicher Vertrag

§ 22 KV M-V – Entscheidung der Gemeinde

 

Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie „Gielow Ausbau“ in der Gemarkung Gielow, Flur 4, Flurstück 74/5. Vertragsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben des Vorhabenträgers.

Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB.

Die Gemeindevertrtung hat in ihrer Sitzung am 10.03.2022 den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines B-Planes für die Errichtung einer PV-Anlage gefasst (s. Beschluss 2022/GIE/009). 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt der Winterhardt Sommer 22 UG.

 

 

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Anlagen

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