Beschlussvorlage - 2022/GIE/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow-Ausbau“ der Gemeinde Gielow.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 74/5 in der Flur 4 der Gemarkung Gielow und ist ca. 5,35 ha groß. Das zukünftige Baugebiet ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf der westlichen, nördlichen und südlichen Seite, sowie von einer Straße im Osten. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

 

Planungsziel:

Mit der Planung sind folgende Ziele verbunden:

 

-       Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

-       Erzeugung CO2-neutraler Energie (Grünstrom)

-       Nutzung einer sogenannten Konversionsfläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien entsprechend den Zielen des Landesentwicklungsplanes M-V 2016

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage des §2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des §22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen in der Gemeinde Gielow, östlich der Ortschaft Gielow in der Gemarkung Gielow, Flur 4, Flurstück 74/5 der selbständige vorhabenbezogene B-Plan Nr. 6 „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow Ausbau“ in der Gemeinde Gielow aufgestellt werden.

 

Die Winterhardt Sommer 22 UG (haftungsbeschränkt), Schwarzer Weg 2 in 18069 Rostock hat für die geplante Photovoltaik-Anlage die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Vorhabenträger ist nicht Eigentümer des Vorhabenflurstückes. Die Fläche befindet sich im privaten Eigentum und wurde für einen Zeitraum von 30 Jahren gepachtet. 

 

Da die Winterhardt Sommer 22 UG (haftungsbeschränkt) auch den dauerhaften Betrieb der Photovoltaik-Anlage übernehmen wird, verpflichtet sie sich zur dauerhaften Sitzverlegung in die Gemeinde Gielow. 

Die Erstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 6 „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow Ausbau“ in der Gemeinde Gielwo soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt der Winterhardt Sommer 22 UG. 

 

 

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Anlagen

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