Beschlussvorlage - 2022/GIE/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow für die im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Änderungsfläche in einer Größe von ca. 5,35 ha.

 

 

Plangebiet:

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 74/5 in der Flur 4 der Gemarkung Gielow.

 

 

Planungsziel:

Ziel ist es, auf dem genannten Flurstück die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) zu ermöglichen.

Hierzu ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan zu ändern. Die im Fächennutzungsplan   als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Fläche soll als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik  (§ 11 BauNVO) ausgewiesen werden.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Auf Antrag des Vorhabenträgers beabsichtigt die Gemeinde Gielow für das Plangebiet im Norden des Gemeindegebietes nordöstlich der Ortslage Gielow auf dem Flurstück 74/5 in der Flur 4 der Gemarkung Gielow den Flächennutzungsplan zu ändern.  

Ziel ist es, mit der 3. Änderung zum Flächennutzungsplan auf den genannten Flurstück die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eine PVA zu ermöglichen, die zuzeit baurechtlich an diesem Standort nicht zulässig ist. Ein Baurecht kann nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes , der aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt wird, erlangt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt der Winterhardt Sommer 22 UG. Sie trägt sämtliche Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes. 

 

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Anlagen

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