Beschlussvorlage - 2022/GIE/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow für die im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Änderungsfläche in einer Größe von ca. 3,74 ha.

 

Plangebiet:

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 133/5, 140/2, 141/2, 142/2, 144/2, 147/2, 150/3, 150/4, 150/5, 150/6, 151/5, 151/6, 151/7, 151/8, 151/9, 195/10, 151/11 und Teile der Flurstücke 117/1, 132/2, 139/18, 141/1, 142/4, 144/1, 145/1, 146/1 und 147/1 der Flur 1 in der Gemarkung Gielow.

 

Planungsziel:

Änderung eines Sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Sargfabrik“ in Wohnbauland nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

Planverfahren:

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im zweistufigen Verfahren nach § 2 BauGB, mit abgeschichteten Umweltbericht erarbeitet.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Gielow hat mit Beschluss vom 09.05.2019 (2019/GIE/020) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schmelzbach“ der Gemeinde Gielow gefasst.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Wohngebietes geschaffen werden. 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur Übereinstimmung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit den Aussagen des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde Gielow trägt die Kosten für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Planungskosten werden in die Haushaltsplanung 2022/2023 eingestellt.

 

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Anlagen

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