Beschlussvorlage - 2021/MC/028-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: 

 

Der Beschluss 2021/MC/028 wird dahingehend geändert, dass bei der Zahlung der Ausgleichsbeträge bis zum 31.12.2022 ein Abschlag in Höhe von 5 % gewährt wird.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der Abrechnungen von Straßenausbaubeiträgen war es nicht möglich die Ablösevereinbarungen bis zum 31.12.2021 abzuschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zusätzlichen Einnahmen für die Stadtsanierung sind im Maßnahmenplan 2022 für die Teilbereiche II und III geplant.

 

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