Beschlussvorlage - 2022/MC/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin stimmt dem Abschluss des vorliegenden Wegenutzungs-vertrages Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit der E.DIS Netz GmbH zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

Der zwischen der Stadt Malchin und der E:ON edis AG geschlossene Konzessionsvertrag war mit einer Laufzeit bis zum 13.04.2024 versehen. Zur Einbindung der ehemaligen Gemeinden Duckow und Remplin in den neu abzuschließenden Wegenutzungsvertrag wurden die bestehenden Verträge im gegenseitigen Einvernehmen ebenfalls zum 13.04.2024 beendet.

 

Gemäß § 46 EnWG ist die Stadt Malchin verpflichtet spätestens zwei Jahre vor Auslaufen derartiger Verträge dies öffentlich bekannt zu machen, um allen Energieversorgungsunter-nehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich um den Neuabschluss des Wegenutzungs-vertrages zu bewerben.

 

Im Bundesanzeiger wurde das Interessenbekundungsverfahren am 04.01.2022 veröffentlicht, worauf sich alleinig die E.DIS Netz GmbH zum Abschluss eines neuen Wege-nutzungsvertrages beworben hat.

 

Der von der E.DIS Netz GmbH angebotene Wegenutzungsvertrag entspricht dem vom Städte- und Gemeindetag ausgehandelten Mustervertrag.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Jährlich vom Verbrauch abhängige Konzessionszahlungen

(Gesamteinnahme ca. 170.500 €)

 

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Anlagen

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