Beschlussvorlage - 2022/MC/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Frau Kati Steinbrink wird als Mitglied in den Aufsichtsrat der WOGEMA Wohnungs-gesellschaft Malchin mbH gewählt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 9 Abs. 4 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages scheiden Mitglieder vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, wenn sie zugleich Mitglieder der Stadtvertretung oder Bedienstete der Stadt sind und diese Tätigkeit endet.

 

Herr Jochen Banek ist Mitglied (bzw. Vorsitzender des Aufsichtsrates) der WOGEMA. Seine aktive Dienstzeit bei der Stadt Malchin endet am 30.04.2022.

Somit ist eine Ersatzwahl gem. § 9 Abs.5 des Gesellschaftsvertrages für den Rest der Amtszeit erforderlich.

 

Frau Kati Steinbrink ist Mitarbeiterin der Stadt Malchin und besitzt die erforderliche fachliche Kompetenz für die Mitarbeit in diesem Gremium.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld, das von der WOGEMA finanziert wird.

 

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