Beschlussvorlage - 2022/NK/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der anliegende Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan     Nr. 12Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 12 der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2 – 4a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 12 wurde am 25.02.2021 gefasst. Damit wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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