Beschlussvorlage - 2022/NK/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Peenestadt Neukalen zum 31.12.2020 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß den §§ 3 und 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 15.03.2020 geprüft. Der RPA hat das Ergebnis in einen Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 12.178.327,57 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2020 umfasst eine Summe in Höhe von 4.725.297,34 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter der Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 85,6% des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem vorzutragenden Gesamtergebnis in Höhe von        -932.909,25 € unausgeglichen ab. Das unterjährige Ergebnis ist positiv und beträgt 275.040,69 €.

 

Die Finanzrechnung schließt unausgeglichen mit einem vorzutragenden Ergebnis in Höhe von -1.090.092,97 € ab. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Vorträgen aus Vorjahren in Höhe von -1.201.493,71 € und dem unterjährig positiven Ergebnis in Höhe von 111.400,74 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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