Beschlussvorlage - 2022/GIE/012
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Produktsachkonto 5.4.1.00/0017.785300 (Ausz. f. Infrastrukturvermögen, einschl. Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte) in Höhe von 108.900,00 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Harpeng
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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10.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die im Haushaltsjahr 2021 notwendige überplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 5.4.1.00/0017.785300 (Auszahlungen für Infrastrukturvermögen, einschl. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) in Höhe von 108.900,00 € wird beschlossen. Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen im Produktsachkonto 4.2.4.00/0003.785300 (Auszahlungen für Infrastrukturvermögen, einschl. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) in Höhe von 20.000,00 € sowie Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 5.4.1.00/0017.681420 (Einzahlungen aus Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich Land) in Höhe von 49.200,00 € und im Produktsachkonto 5.4.1.00/0017.681430 (Einzahlungen aus Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich, Gemeinden u. Gemeindeverbänden) in Höhe von 39.700,00 €.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§§ 22 und 50 Kommunalverfassung M-V
Für die investive Maßnahme „Radweg Malchin-Gielow-Schwinkendorf“ wurden in den Haushaltsjahren 2019 bis 2022 Mittel in Höhe von 1.756.900,00 € zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter Ausschreibung der Maßnahme werden nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 2.035.204,70 € benötigt.
Gegenüber der Planung wurden bereits erhöhte Fördermittel durch das LFI in Höhe von 49.200,00 € auf Grundlage eingereichter Gesamtkosten in Höhe von 1.839.466,10 € mit Bescheid vom 15.12.2021 beschieden. Diese Gesamtkosten bedeuteten gleichzeitig eine Erhöhung der Anteile der Stadt Malchin sowie der Gemeinde Moltzow in Höhe von 39.700,00 €.
Da sich die Gesamtkosten nach erfolgter Ausschreibung um weitere 195.800,00 € erhöhen wurde ein Änderungsantrag an das LFI zum Zwecke der Erhöhung der Fördermittel gestellt. Zur Absicherung der aus den Mehrkosten entstehenden erhöhten Eigenanteile der Gemeinde Gielow in Höhe von 20.000,00 € ist eine weitere Umschichtung von Haushaltsmitteln aus der investiven Maßnahme „Sanierung/Neubau Sportlerheim“ notwendig.
