Beschlussvorlage - 2022/MC/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der städtebauliche Vertrag mit der E & S 2. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG vom 02.03.2022 wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 BauGB  - Städtebaulicher Vertrag

§ 22 KV M-V - Entscheidung der Gemeinde

 

Der Vorhabenträger möchte das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Kirchplatz“ Remplin erschließen und vermarkten.

Vertragsziel ist die Neuordnung der Erschließung unter Anbindung des neuen Wohngebietes sowie die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben des Vorhabenträgers.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.

Die Durchführung und Finanzierung der Planverfahren sowie der Erschließung obliegt der   E & S 2. Vermögensverwaltungs GmbH & CO.KG mit Sitz in 17214 Silz.

 

 

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Anlagen

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