Beschlussvorlage - 2022/MC/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 „An der Duckower Kirche“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 67,68,69/4 sowie tlw. die Flurstücke 65,66, 69/5, 69/7 und 69/9  in der Flur 1 der Gemarkung Duckow mit einer Gesamtgröße von ca. 1,1 ha.

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-     Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern

 

Das B-Planverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Für die Stadtentwicklung und zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Malchin ist es unumgänglich, weitere attraktive Wohnstandorte zu schaffen. Die vorhandenen Baugebiete in Malchin sind fast vollständig belegt, so dass es so gut wie keine freien Baugrundstücke mehr im Stadtgebiet gibt.

Die E & S 2. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG als Vorhabenträger möchte in Duckow ein neues Wohngebiet entwickeln.

 

Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 33. Zwischen der Stadt Malchin und der E & S 2. Vermögensverwaltungs GmbH & Co KG wird hierzu gemäß  § 11 BauGB ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

 

Anlage:

Lageplan mit Geltungsbereich

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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