Beschlussvorlage - 2022/GIE/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Schulwechsel des Kindes Melina Siegfried, wohnhaft in 17139 Faulenrost, Demzin 48, in die örtlich nicht zuständige Grundschule Käthe Kollwitzin Waren wird zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

§ 46 Abs. 3 Schulgesetz M-V (SchulG M-V)

 

Mit Schreiben vom 31.01.2022 beantragte Frau Mandy Siegfried für ihre Tochter Melina Siegfried eine Weiterbeschulung in der örtlich nicht zuständigen Grundschule Käthe Kollwitz in Waren.

 

Nach § 46 Abs. 3 SchulG M-V kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule aus wichtigem Grund gestatten.

 

Dies gilt insbesondere, wenn

die zuständige Schule auf Grund der Verkehrsverhältnisse nur unter erheblichen

Schwierigkeiten zu erreichen ist,

der Besuch einer anderen Schule dem Schulpflichtigen die Förderung spezieller Interessen oder Fähigkeiten erheblich erleichtern würde, oder

besondere soziale Umstände vorliegen.

 

Im vorliegenden Fall liegen besondere soziale Umstände vor. Die Familie ist Ende 2021 von Waren nach Demzin gezogen und Melina besucht die 2. Klasse in der Grundschule Käthe Kollwitz. Sie ist in der Hortbetreuung im Hortzentrum Waren West. Auch weiterhin möchte sie natürlich in ihrem gewohnten Umfeld beschult werden und in der Freizeit mit ihren Freunden aus dem Kindergarten und der Schule Zeit verbringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde Gielow hat durch die Genehmigung des Antrages Mindereinnahmen bzgl. des zu übernehmenden Schullastenausgleichs. Der zu zahlende Schullastenausgleich für die Grundschule Gielow lag für das abgerechnete Schuljahr 2021/22 bei 1.002,76 € pro Kind.

 

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Anlagen

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