Beschlussvorlage - 2022/GIE/002
Grunddaten
- Betreff:
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Aufnahmekapazität gemäß der Schulkapazitätenverordnung Mecklenburg-Vorpommern für die Grundschule Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Gielow
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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10.03.2022
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - SchulKapVO M-V) legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden soll.
Gemäß § 1(2) SchulKapV0 M-V wird die Aufnahmekapazität für Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schulart insgesamt festgelegt und weist die jeweilige Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern sowie die jeweils maximale Anzahl von Lerngruppen aus.
Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule ist die tatsächliche Raumsituation. Die jeweilige Nutzung der Räume wird durch das pädagogische Konzept der Schule bestimmt.
Gemäß § 2(1) SchulKapV0 M-V erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (hier: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen.
Erste Abstimmungen erfolgten mit dem Schulverwaltungsamt am 14.01.2022.
Die im Anhang festgelegte Aufnahmekapazität für die Grundschule Gielow wurde der Schulleiterin zur Kenntnis gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,2 kB
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