Informationsvorlage - 2021/FAU/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Die gemäß § 51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit Datum vom 01.10.2020 für das Haushaltsjahr 2020 erlassene haushaltswirtschaftliche Sperre wird vollständig aufgehoben. Eine Teilaufhebung erfolgte bereits zum 15.06.2021 (2021/FAU/008).

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Bei der Umsetzung der investiven Maßnahme „Kita-Sanierung“ mussten erhöhte Investitionskosten abgesichert werden. Nunmehr ist die höchstmögliche Fördersumme Seitens des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte sowie des Landesförderinstitutes M-V bekannt. Ebenfalls stehen die tatsächlich abrechenbaren Baukosten fest, so dass die Einnahmen und Auszahlungen gegenüber gestellt werden können. Es ist festzustellen, dass die gesperrten und noch nicht durch die Teilaufhebung freigesetzten Mittel in Höhe von 32.600 € zur Absicherung der Eigenanteile benötigt werden. Diese werden gemäß § 15 Absatz 3 GemHVO-Doppik M-V auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die frei werdenden Haushaltsmittel werden für die investive Maßnahme „Kita-Sanierung“ im Produktsachkonto 5.7.3.00/0002.785200 zur Verfügung gestellt.

 

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Anlagen

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