Beschlussvorlage - 2022/KU/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Gemeinde Kummerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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14.03.2022
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde hat nach § 5 Abs. 2 KV M-V die Pflicht eine Hauptsatzung zu erlassen.
Die bestehende Hauptsatzung datiert aus dem Jahr 2020.
Die letzten Änderungen beinhalteten den Ersatz der VOL- Regelungen, die nicht mehr gültig waren.
Darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl neuer Vergaberegeln.
Außerdem wurden einzelne Handlungsbefugnisse für den Bürgermeister und den Hauptausschuss im Sinne der Praktikabilität der Verwaltungsarbeit verändert.
Um eine bessere Lesbarkeit zu gewähren, wurde eine neue Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt und keine Änderungssatzung.
Die Veränderungen gegenüber den bisherigen Regelungen wurden gelb markiert und betreffen im Wesentlichen folgende Bestimmungen:
Im § 5 wurden aus Praktikabilitätsgründen die Namen der Fachausschüsse „verkürzt“ und die Aufgaben sowie Befugnisse neu strukturiert.
Der § 9 Abs.6 wurde aktualisiert und der § 9 Ab.8 konkretisiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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649,9 kB
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