Beschlussvorlage - 2022/KU/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Kummerow wird beschlossen.

Gleichzeitig wird die Hauptsatzung vom 20.03.2020 außer Kraft gesetzt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde hat nach § 5 Abs. 2 KV M-V die Pflicht eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Die bestehende Hauptsatzung datiert aus dem Jahr 2020.
Die letzten Änderungen beinhalteten den Ersatz der VOL- Regelungen, die nicht mehr gültig waren.

Darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl neuer Vergaberegeln.
Außerdem wurden einzelne Handlungsbefugnisse für den Bürgermeister und den Hauptausschuss im Sinne der Praktikabilität der Verwaltungsarbeit verändert.

 

Um eine bessere Lesbarkeit zu gewähren, wurde eine neue Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt und keine Änderungssatzung.

 

Die Veränderungen gegenüber den bisherigen Regelungen wurden gelb markiert und betreffen im Wesentlichen folgende Bestimmungen:

 

Im § 5 wurden aus Praktikabilitätsgründen die Namen der Fachausschüsse „verkürzt“ und die Aufgaben sowie Befugnisse neu strukturiert.

Der § 9 Abs.6 wurde aktualisiert und der § 9 Ab.8 konkretisiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Vorlage dieser neuen Hauptsatzung ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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