Beschlussvorlage - 2022/MC/025
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Produktsachkonten 2.1.1.01/0202.785710 und 2.1.5.01/0202.785710 in Höhe von 73.500 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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23.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben im Produktsachkonto 2.1.1.01/0202.785710 (Grundschule – Auszahlungen für Ausstattungen) in Höhe von 28.000 € und im Produktsachkonto 2.1.5.01/0202.785710 (Reg. Schule – Auszahlungen für Ausstattungen) in Höhe von 45.500 € im Haushaltsjahr 2021 für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten werden genehmigt.
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehreinzahlungen aus Landeszuweisungen in Höhe von 21.000 € für die Grundschule und 34.100 € für die Reg. Schule. Die Eigenanteile werden durch Mehreinzahlungen in Höhe von 7.000 € bzw. 14.000 € im Produktsachkonto 5.4.1.00./0019.682590 (Einzahlung aus Beiträgen Wiesenstr.)
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Es ist geplant, für die Regionale Schule „Siegfried Marcus“ 13 mobile Luftreinigungsgeräte anzuschaffen und für die Pestalozzi- Grundschule sind 8 entsprechende Geräte vorgesehen.
Das entspricht ungefähr der Hälfte der vorhandenen Klassenräume.
Folgendes Finanzierungskonzept wird zugrunde gelegt:
Art/SchuleRegionale SchuleGrundschule
Gesamtausgaben45.500 €28.000 €
davon:
Landeszuwendungen 34.125 €21.000 €
einmal. Landeszuweisungen
für Wartungspauschale 6.500 € 4.000 €
Eigenmittel der Stadt 4.875 € 3.000 €
Die Antragstellung erfolgte Mitte/ Ende Dezember 2021 beim Fördermittelgeber ohne Festlegung auf ein konkretes Luftreinigungsgerät. Nach der jetzt vorliegenden Bewilligung der beantragten Zuwendungen erfolgen nunmehr die Markterkundung (z.B. u.a. durch Abfrage bei anderen Schulträgern, die bereits entsprechende Geräte angeschafft haben) und anschließend die Abstimmung mit der Schulleitung. Dann erfolgt die gemeinsame Festlegung, welche Geräte angeschafft werden sollen, für welche Klassenräume und die konkreten Aufstellungsorte in den Klassenräumen.
Am 23.07.2021 fand eine Schulträgerkonferenz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte statt. Dort wurde von der „flächendeckenden“ Installation von Raumluftanlagen abgeraten.
Dieser Empfehlung folgten wir auch grundsätzlich. Dies war auch den damals gegebenen Förderbedingungen geschuldet.
Die Förderkriterien und Richtlinien des Landes änderten sich mehrfach. Mehrmals mussten Förderanträge neu gefasst werden. Der maßgebliche Antrag auf Anschaffung von „CO²- Ampeln“ wurde im 19. Oktober 2021 gestellt und auch positiv beschieden.
Das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume war von Anfang an Gegenstand der Hygieneplanung der Schule in der pandemischen Gesamtsituation; die Anschaffung von CO²- Messgeräten dagegen war ursprünglich nicht vorgesehen.
Dennoch haben wir es in der Verwaltung als sinnvoll betrachtet, diese Anschaffung zu initiieren, um die Akzeptanz der Schülerinnen und Schüler für das Lüften weiter zu erhöhen.
Auch die Förderkriterien für die Verbesserung der Luftqualität in Schulen haben sich immer wieder verändert. Mit Schreiben vom 06.09.2021 wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V auf den Erlass Nr.1 zur Förderrichtlinie Luftqualität an Schulen mit der Bitte um Berücksichtigung verwiesen. Nunmehr waren folgende mobile Luftreinigungsgeräte zuwendungsfähig:
„…Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte, die dem Stand der Technik entsprechen und den vom Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) veröffentlichten fachlichen Mindestkriterien an die Wirksamkeit und Sicherheit solcher Technologien entsprechen, https://www.vdi.de/news/detail/anforderungen-an-mobile-luftreiniger sowie die Empfehlungen des Umweltbundesamtes für den Einsatz in Schulen einhalten. Es wird nur die Anschaffung solcher Geräte gefördert, die den einschlägigen Rechtsvorschriften für ihre Bereitstellung auf dem Markt entsprechen (insb. dem Produktsicherheitsgesetz).“…
Ab Mitte/ Ende November 2021 konnten dann beim Landesförderinstitut die entsprechenden Förderanträge nach der modifizierten Richtlinie gestellt werden Bedingung war (ist), dass die Antragsteller Schulträger von Einrichtungen sind, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut und die mobilen Luftreinigungsgeräte für den Einsatz in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit bereitgestellt werden.
Gerade vor dem Hintergrund der Interimsunterbringung während der Bauphase erschien es sinnvoll, für die Hälfte der für schulische Zwecke genutzten Räume (insb. für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit) die Förderung für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zu beantragen. Auch die steigenden Infektionszahlen und die nunmehr mögliche Förderung von leistungsfähigen Geräten im Sinne des Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte unterstützen unserer Auffassung nach dieses Ansinnen.
Bereits im Bürgermeisterbericht zur Sitzung der Stadtvertretung am 01.09.2021 hat der Bürgermeister über die Beantragung von Landeszuweisungen für die Anschaffung von CO²- Messgeräten für alle Klassenräume und für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für etwa die Hälfte der für schulische Zwecke genutzten Räume ausführlich informiert. Zum damaligen Zeitpunkt wäre die Förderquote noch eine schlechtere gewesen als nunmehr.
Eine Beschlussfassung der entsprechenden Gremien bzgl. der außerplanmäßigen Ausgabe je Schule konnte noch nicht erfolgen, da der verbindliche Zuwendungsbescheid erst am 29.12.2021 zugegangen ist. Dies erfolgt jetzt zeitnah. Andererseits dürfte dies aufgrund der geringen Eigenmittelanteile der Bürgermeister auch selbst entscheiden.
Zum konkreten Zeitpunkt der Aufstellung der mobilen Luftreinigungsgeräte kann derzeit noch nichts gesagt werden. Nach der Markterkundung und der Definition der Leistungskriterien für die anzuschaffenden Geräte (in Abstimmung mit der Schulleitung) erfolgen die Ausschreibung, die Vergabe und die Lieferung. Geplant ist, die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen.
