Beschlussvorlage - 2022/MC/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Am alten Bahndamm“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 278/1, 278/2, 279/1, 383/5 (tlw.), 384 (tlw.) und 432-446 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin (siehe anliegender Lageplan).

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

-    Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilien- und

     Zweifamilienwohnhäusern

-    Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Für die Stadtentwicklung und zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Malchin ist es unumgänglich, weitere attraktive Wohnstandorte zu schaffen.

Der Vorhabenträger (H-1Projekt GmbH) möchte das Gebiet südlich zwischen den B-Plangebieten „Blumenstraße“ und „Am Strauchwerder“ erschließen und vermarkten.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin weist für den Geltungsbereich des B-Plangebietes eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten aus. Darum ist zur Durchführung des Planverfahrens auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 32. Zwischen der Stadt Malchin und der H-1 Projekt GmbH wird hierzu gemäß  § 11 BauGB ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

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Anlagen

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