Beschlussvorlage - 2022/NK/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Wohnhaus am Bahndamm“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.

Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der

ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen

zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2-4 BauGB

 

Das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 13 wurde am 21.10.2021 durch Beschluss der Stadtvertretung eingeleitet. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Wohnhauses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten.

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das B-Planverfahren. Zwischen der Peenestadt Neukalen und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag) abgeschlossen

 

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Anlagen

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