Beschlussvorlage - 2022/NK/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der städtebauliche Vertrag mit Herrn Holger Sperling vom 07.01.2022 wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 BauGB  - Städtebaulicher Vertrag

§ 22 KV M-V – Entscheidung der Gemeinde

 

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 werden die Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses durch den Vorhabenträger geschaffen. Zur Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Neukalen und dem Vorhabenträger abzuschließen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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