Beschlussvorlage - 2022/NK/008
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 "Traum am Kummerower See" der Peenestadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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20.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Traum am Kummerower See“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 14 der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 2 – 4a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 wurde am 20.01.2022 gefasst. Damit wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Das Aufstellungsverfahren soll nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau eines Wohngebietes sowie eine städtebauliche Ordnung in diesem Bereich geschaffen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten.
Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das B-Planverfahren. Zwischen der Peenestadt Neukalen und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag) abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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460,5 kB
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