Beschlussvorlage - 2021/KU/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff. 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1, 2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Mietzinskalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025.
  2. Die Entgeltordnung für die Benutzung des Gemeinderaumes der Gemeinde Kummerow vom 17.05.1999 – mit der 1. Änderung vom 27.07.2001- wird aufgehoben.
  3. Für die Nutzung des Gemeinderaumes durch private Dritte sollen künftig privatrechtliche Mietverträge abgeschlossen werden. Es werden folgende Mietzinse berechnet:
    bis 6 h30 €

bis 12 h60 €

bis 24 h90 €

bis 30 h 110 €.
4.Die Nutzung durch gemeinnützige Vereine ist mietzinsfrei.

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 6 KAG M-V Satzungsrecht/Hauptsatzung

 

Die Vermietung des Gemeinderaumes soll künftig auf der Vereinbarung von Mietverträgen erfolgen. Für den zugrunde zulegenden Mietzins wurde die beigefügte Kalkulation erarbeitet.

 

Zielstellung ist es, einen relativ hohen Kostendeckungsgrad zu erreichen.
Dabei sind alle Nutzungen, die des Gemeinderaumes, des Bürgermeisterbüros und des Lagers betrachtet worden.

 

Die Kosten der Nutzung für die Ausübung der kommunalen Aufgaben müssen durch den Haushalt gedeckt werden.

 

Die Vereinsarbeit soll auch künftig  unterstützt werden, die Ergebnisse der Kalkulation führen zur Erhebung einer monatlichen Pauschale zur Deckung der direkt verursachten  Betriebsausgaben für die Nutzung. So würde die Erhebung einer monatlichen Pauschale von 25 € bei der Nutzung durch nur 2 Vereine einen Kostendeckungsgrad von 37 % erreichen.

Dem entgegenstehen neben den Leistungen der Vereine zur Förderung der Gemeinschaft und des Dorflebens die durch die Vereine getätigten Reinigungs-, Reparatur- und sonstigen Pflegeleistungen. Da diese höher zu bewerten sind, wird auf die Erhebung einer Geldleistung verzichtet. Diese Betrachtung gilt auch für die Nutzung durch den Kulturverein.

 

 

 

 

 

 

Für die Nutzung des Gemeindezentrums für Veranstaltungen werden folgende

Mietzinse vorgeschlagen:

bis 6 h30 €

bis 12 h60 €

bis 24 h90 €

bis 30 h 110 € (Dies ist der Fall bei Wunsch der Vorbereitung am Vortag; alle Zeiten incl. Übernahme, Vorbereitung, Endreinigung und Übergabe).

 

Damit kann ein Kostendeckungsgrad von 51 % erreicht werden.

 

Folgende Maßnahmen könnten die Auslastung steigern:

- Renovierung des Gemeinderaumes

- Renovierung des Sanitärbereiches

- neuer Fassadenanstrich

Diese Maßnahmen sollten ggfs. mit den Vereinen abgestimmt und durchgeführt werden.

 

Nach 3 Jahren wird die Kalkulation geprüft und ggfls. angepasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach vorsichtiger Schätzung ist mit der Anwendung der vorliegenden Mietzinssätze mit jährlich ca. 300 € Mehreinnahmen  im  Sachkonto 2/5.7.3.00-001.432900 gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre zu rechnen.

 

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Anlagen

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