Beschlussvorlage - 2021/BAS/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Städtebauliche Vertrag mit der E&S Projektentwicklungs- und Projektvermittlungs GmbH, Kirchsteig 1 in 17214 Silz wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Vorhabenträger möchte das unbebaute Gebiet in Seedorf, das im Flächennutzungsplan als „Grünfläche-Parkanlage“ ausgewiesen ist, erschließen und als Wohnbauland vermarkten.

 

Vertragsziel ist deshalb die Neuordnung der Erschließung unter Anbindung des neuen Wohngebietes sowie die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben des Erschließungsträgers.

 

 

 

§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag

 

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Planung und Umsetzung des Vorhabens, einschließlich der öffentlichen Erschließung geschieht zu Lasten des Vorhabenträgers.

 

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Anlagen

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