Beschlussvorlage - 2021/MC/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Tag der Wahl um das hauptamtliche Bürgermeisteramt in der Stadt Malchin wird auf den 08.Mai 2022 festgelegt. Der Termin für die mögliche Stichwahl wird auf den 22.Mai 2022 festgelegt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Nach § 3 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) bestimmt die Stadtvertretung den Wahltag.

Die letzte Wahl um das hauptamtliche Bürgermeisteramt in der Stadt Malchin fand am 10. Mai 2015 statt. Der jetzige Bürgermeister, Herr Axel Müller wurde mit Wirkung vom 01. November 2015 für seine jetzige Amtszeit ernannt. Seine reguläre Amtszeit endet somit mit dem 31. Oktober 2022., da gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Malchin die Amtszeit auf 7 Jahre festgelegt ist.

Der Amtsinhaber muss allerdings nach § 37 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bis zum Amtsantritt seiner Nachfolgerin/seines Nachfolgers im Amt bleiben, längstens allerdings sechs Monate über den letzten Tag seiner Amtszeit hinaus.

Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden (§ 3 Abs. 3 LKWG M-V).

In unserem Fall wäre der 01.Mai 2022 der früheste mögliche Wahltermin. Der letzte mögliche Wahlsonntag wäre unter Berücksichtigung einer möglichen Stichwahl der 14. August 2022.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ausgaben werden im Produkt „Wahlen“ (1.2.1.00) im Haushalt der Stadt Malchin für das kommende Jahr eingeplant.

 

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