Beschlussvorlage - 2021/BAS/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2020 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2020 gemäß den §§ 3 und 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 23.11.2021 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einen Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 6.390.897,10 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2020 umfasst eine Summe von 2.517.163,91 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter der Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 98,76% des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem unterjährig positiven Ergebnis in Höhe von 247.075,77 € ab. Unter der Berücksichtigung der negativen Vorträge aus Vorjahren ist der Ausgleich der Ergebnisrechnung nicht gegeben. Es ist ein Ergebnisvortrag in Höhe von -29.594,21 € festzustellen.

 

Die Finanzrechnung schließt ebenfalls mit einem unterjährig positiven Ergebnis ab. Dieses wir in Höhe von 173.507,08 € ausgewiesen. Unter der Berücksichtigung der negativen Vorträge aus Vorjahren schließt die Finanzrechnung ausgeblichen mit einem positiven Bestand in Höhe von 97.278,21 € ab.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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