Beschlussvorlage - 2021/BAS/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2020 abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2020 gemäß den §§ 3 und 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V in seiner Sitzung am 23.11.2021 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschlussvorlage 2021/BAS/039 beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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