Beschlussvorlage - 2021/BAS/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow beschließt die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6Aparthotel Stöckersoll“ der Gemeinde Basedow.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 392, 393, 394, 398 (tlw.), 400 und 471/2 (tlw.) in der Flur 12 der Gemarkung Basedow (siehe anliegender Lageplan).

Das Plangebiet ist ca. 5.400 qm groß und wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch das mit Wohngebäuden bebaute Grundstück 401, den Weg des    Grundstücks 398 teilweise, im Osten durch das bebaute Grundstück 395/1 und im Süden durch den Weg nach Liepen, Teerofen.   

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll Baurecht für folgende Nutzungen und Gebäude erlangt werden:

 

1. Maximal 15 Apartments mit 60 bis 70 qm Wohnfläche

2. Empfangsgebäude mit Lobby, Aufenthaltsräumen und Büro für Veranstaltungen und

    Tagungsgebäude sowie Personal

3. Räume für den Verkauf regionaler Produkte, Büro, Nebenräume für den Betrieb der

    Anlage und technische Anlagen

4. Räume für Heizung und Haustechnik

5. Fahrradabstellplatz / Fahrradvermietung

6. BBQ / Feuerstelle

7. Ladestation für Elektromobilität

8. Sportaktivitäten

9. Müllplatz/-raum

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2, 12 BauGB

 

Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit max. 15  Apartments mit Empfangsgebäude, Lobby, Aufenthaltsräumen und Büro für Veranstaltungen und Tagungsgebäude mit dazugehörigen Stellplätzen für KfZ und Fahrrädern.

Zur Erlangung von Baurecht für das Vorhaben hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes empfohlen

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt Frau Christin Disterheft als Vorhabenträgerin.

Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträgerin werden dazu gemäß §§ 11 und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag) abgeschlossen.  

 

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Anlagen

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