Beschlussvorlage - 2021/NK/062
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der FFw Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr D. Giese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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21.10.2021
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KommunalverfassungEntscheidung der Gemeinde
§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-VGemeindewehrführer und ihre Stellv.
Gemäß § 12 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V bedarf die Wahl des Wehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.
Die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr wählen aus ihrer Mitte für sechs Jahre einen Wehrführer und seinen Stellvertreter. Die Amtszeit des Wehrführers war abgelaufen, so dass eine Neuwahl auf der Jahreshauptversammlung der FFw Neukalen am 04.09.2021 durchgeführt wurde. Herr Zoschke wurde als einziger Kandidat vorgeschlagen und wurde in laufender Sitzung einstimmig zum Wehrführer wiedergewählt.
Die Neuwahl des stellvertretenden Wehrführers ist erst im Jahr 2024 notwendig.
