Beschlussvorlage - 2021/BAS/036
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des geänderten Entwurfes der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Am Friedensplatz" der Gemeinde Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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12.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.5 „Am Friedensplatz“ der Gemeinde Basedow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.
Es wird beschlossen den geänderten Entwurf während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung soll als verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes gemäß§ 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Außerdem sollen die von der Änderung des Entwurfes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs.4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V - Entscheidung der Gemeinde
§§ 3 - 4a BauGB – Vorschriften zur Beteiligung
Die Gemeindevertretung Basedow hat in ihrer Sitzung am 23.02.2021 den Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 5 „Am Friedensplatz“ gefasst (2021/BAS/010). Die Planunterlagen lagen vom 06.04.2021 bis zum 07.05.2021 öffentlich aus. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
Nach Auswertung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (s. anliegendes Abwägungsprotokoll) wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes überarbeitet.
So wurde u.a. bei der Planänderung das Baufeld hinter die straßenseitige Bauflucht des Baudenkmales „Leibjägerhaus“ verschoben.
Auf der Grundlage von § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist der geänderte Entwurf erneut öffentlich auszulegen. Außerdem sind die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst (Erschließung und Wohnbebauung) obliegt dem Vorhabenträger Herrn Björn Müller, Wendischhägener Straße 28 in 17139 Malchin; OT Remplin. Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger wurde hierzu ein Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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500,9 kB
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5,5 MB
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