Beschlussvorlage - 2021/NK/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neukalen stellt  beim für Tourismus zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Anerkennung als Tourismusort.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Unter der Drucksache  7/6168 behandelt der Landtag von Mecklenburg –Vorpommern einen Gesetzentwurf zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen.

Für die Anerkennung als Tourismusort gelten die Voraussetzungen nach § 4a Abs 2 des Gesetzentwurfes (siehe Anlage).

Der Antrag ist zu begründen. Dafür kommen für Neukalen insbesondere die Ziffern 1 und 3 des $ 4a Abs. 2 in Frage.

Mit der Anerkennung als Tourismusort durch das zuständige Ministerium wird die Stadt Neukalen in die Lage versetzt, eine Kurabgabe zu erheben. Diese Abgabe ist Zweckgebunden und kann für touristische Veranstaltungen und Leistungen wie z.B. eine Gästekarte, mit der man kostenlos den Nahverkehr nutzen könnte, verwendet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt Neukalen wird durch die Anerkennung als Tourismusort in die Lage versetzt eine Kurabgabe zu erheben.

 

 

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