Beschlussvorlage - 2021/BAS/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beantragung des Titels „Staatlich anerkannter Erholungsort“ für die Ortslagen Basedow und Seedorf wird die Zustimmung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Basedow hat sich mit Beschluss 2020/BAS/007 vom 18.02.2020 finanziell an der Machbarkeitsstudie zur Erringung des Titels „Staatlich anerkannter Erholungsort“ beteiligt. Der Zuwendungsbescheid für die Machbarkeitsstudie wurde am 11.11.2020 durch das Landesförderinstitut an die Stadt Malchin erteilt. Der Auftrag für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde am 16.04.2021 nach erfolgter Ausschreibung an die Firma BTE Tourismus- und Regionalberatung aus Berlin vergeben. Entsprechende Erfassungsbögen und ein Klimagutachten wurden bzw wird erstellt so dass Anfang Oktober die Antragsunterlagen vorliegen. Als Bestandteil des Antrags muss auch ein formeller Beschluss der Gemeinde Basedow zur Beantragung des Titels „Staatlich anerkannter Erholungsort“ eingereicht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das Ausschreibungsergebnis für die Machbarkeitsstudie belief sich auf 20.410,88 EUR.

Aus der Förderung stehen bislang 12.942,00 EUR zu Verfügung.

Die Differenz in Höhe von 7468,88 EUR ist von den beteiligten Städten Malchin und Neukalen sowie der Gemeinde Basedow zu tragen.

 

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