Beschlussvorlage - 2021/BAS/031
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Sachkonto 5.3.8.00.564200 "Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Verein -Wasser- und Bodenverband-" in Höhe von 7.800,00 Euro im Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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12.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Ausgabe im Sachkonto 5.3.8.00.564200 „Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Verein – Wasser- und Bodenverband“ in Höhe von 7.800,00 € für das Haushaltsjahr 2021 wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen im Sachkonto 6.1.1.00.401300 „Gewerbesteuer“ in gleicher Höhe. Äquivalent werden die Finanzgegenkonten angesprochen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV- Entscheidung der Gemeinde
§ 50 KV – Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat den Rohrleitungszuschlag für Instandhaltungsmaßnahmen an verrohrten Gewässerabschnitten ab dem Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes von 7,61 € auf 9,00 € pro BE erhöht. Die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 7.800,00 € wurde bei der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 sowie der Nachtragsplanung 2021 der Gemeinde Basedow nicht angepasst, da zu dem Zeitpunkt die tatsächliche Höhe der Beiträge noch nicht bekannt war.
