Beschlussvorlage - 2021/GIE/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 2.1.1.01/0003.785200 in Höhe von 59.600€  für die Erstellung von Planungsunterlagen wird genehmigt. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt aus Mehreinnahmen im Produktsachkonto 2.1.1.01/0003.681420 (Fördermittel) in Höhe von 50.600€ sowie aus Minderausgaben im Produktsachkonto 4.2.4.00/0003.785300 in Höhe von 9.000€. Die Genehmigung durch die Gemeindevertretung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten zusätzlichen Zuwendungen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V- Entscheidung der Gemeinde

§ 50 KV M-V- Über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

Im Haushalt der Gemeinde Gielow sind derzeit 23.000€ für die Erarbeitung einer Vorplanung enthalten. Für diese Summe liegt eine Förderzusage in Höhe von 85% vor. Da es sinnvoll ist die Planung bis zur Genehmigungsplanung zu beauftragen, um einen Bauantrag stellen zu können, wurde von der Verwaltung eine Grobkostenschätzung für diese Leistung eingeholt. Diese geht von Kosten in Höhe von 82.600 € für die Genehmigungsplanung aus. Es wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 59.600€ notwendig, um die erhöhten Kosten abzudecken. Nachdem vom Landkreis MSE die Aufstockung der Fördermittel in Aussicht gestellt worden war, wurde ein Antrag auf Änderung des Bewilligungsbescheides gestellt.

Der Beschluss der Gemeinde Gielow wird unter den Vorbehalt des Einganges eines positiven Fördermittelbescheides gestellt.

Die derzeit vorliegende Kostenschätzung berücksichtigt derzeit alle Eventualitäten. Die Barrierefreiheit des EG und des DG ist berücksichtigt. Wenn Betreuungsmöglichkeiten für zu integrierende Kinder im EG vorgehalten werden, kann mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Barrierefreiheit im DG verzichtet werden.

Auch bei weiteren in der Gesamtkostenschätzung enthaltenen Positionen wird von Seiten der Verwaltung Einsparpotenzial gesehen. Hier sind noch Präzisierungen erforderlich.

 

Die notwendigen Eigenmittel werden durch Umverteilung aus einer anderen investiven Maßnahme sichergestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

2.1.1.01/0003.785200

59.600,00 €

 

X

X

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

2.1.1.01/0003.681420

50.600,00 €

 

X

X

 

 

4.2.4.00/0003.785300

-9.000,00 €

 

X

X

 

 

 

 

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Anlagen

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