Beschlussvorlage - 2021/MC/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr D. Giese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.09.2021
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde
§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V Gemeindewehrführer und ihre Stellv.
Gemäß § 12 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.
Die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr wählen aus ihrer Mitte für sechs Jahre einen stellvertretenden Wehrführer. Die Amtszeit lief in diesem Jahr aus, so dass eine Neuwahl auf der Jahreshauptversammlung der FFw Malchin am 18.06.2021 erfolgte. Als einziger Kandidat wurde form- und fristgerecht Herr Ralf Zick vorgeschlagen.
