Beschlussvorlage - 2021/MC/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin stimmt der Wahl von Herrn Ralf Zick zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Malchin zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde

§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V Gemeindewehrführer und ihre Stellv.

 

Gemäß § 12 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

 

Die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr wählen aus ihrer Mitte für sechs Jahre einen stellvertretenden Wehrführer. Die Amtszeit lief in diesem Jahr aus, so dass eine Neuwahl auf der Jahreshauptversammlung der FFw Malchin am 18.06.2021 erfolgte. Als einziger Kandidat wurde form- und fristgerecht Herr Ralf Zick vorgeschlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine weiteren

 

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