Beschlussvorlage - 2021/MC/090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreter mögen entscheiden, ob zukünftig landwirtschaftliche Flächen im Stadtge- biet Malchin zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen umgenutzt werden sollen. (Änderung F-Plan, Aufstellung von B-Plänen)

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Stadt Malchin liegen die Anträge der Firmen Innovar Solar GmbH und der FEH Bauwerk GmbH zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Remplin, Flur 10, Flurstücke 14, 15,18 und 20 vor. (siehe Anlagen)

 

Die Flächen befinden sich in Privateigentum und werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt.

 

Im Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Die Stadtvertretung Malchin hatte im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des regionalen Raumentwicklungsprogramms am 08.07.2009 (2009/MC/007) beschlossen, dass großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich nur ausnahmsweise auf Ackerflächen errichtet werden sollen und die regionalen Hinweise zur Planung von PV-Anlagen im Außenbereich eingehalten werden sollen.

 

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte vom 15. Juni 2011 wurde festgeschrieben, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen insbesondere auf bereits versiegelten oder geeigneten wirtschaftlichen oder militärischen Konversionsflächen errichtet werden sollen. Vorranggebiete für  Naturschutz und Landschaftspflege, Tourismusschwerpunkträume und regional bedeutsame Standorte für Gewerbe und Industrie sollen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen freigehalten werden.

 

Die Stadtvertretung ist deshalb und  aufgrund der vorliegenden Anträge gehalten, erneut und zunächst grundsätzlich über die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Stadtgebiet Malchin zu entscheiden.

 

Die Eigentümer und Antragsteller sind darüber informiert. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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