Beschlussvorlage - 2021/MC/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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07.07.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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07.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Vorentwurf über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird gebilligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 3 und 4 BauGB
Eine Änderung des seit 03.12.2017 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin ist notwendig, da der B-Plan Nr. 30 „Salemer Höhe“ der Stadt Malchin nicht vollständig den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entspricht.
Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 BauGB nachzukommen, erfolgt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Salemer Höhe“.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Planverfahrens sowie der Erschließung obliegt der Grothkopp GbR, Schratweg 6, 17139 Malchin. Zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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509,9 kB
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